Klinsmann zieht gegen “taz” den Kürzeren

Jürgen Klinsmann, Cheftrainer des FC Bayern München, hat vor dem Landgericht München gegen die Berliner Tageszeitung “taz” den Kürzeren gezogen. Das Gericht wies einen entsprechenden Antrag des Übungsleiters, dem Blatt die Veröffentlichung ihres Ostertitels vom 11. April zu untersagen, ab, teilte die “taz” mit.

In der Ausgabe war eine Fotomontage zu sehen, die den gekreuzigten Coach des FCB zeigte. “Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt“, so das Urteil des Landgerichts laut Mitteilung der “taz”. Es werde der berufliche Niedergang Klinsmanns symbolisch dargestellt.

Der Cheftrainer sieht sich durch die Fotomontage in einer Parodie Monty Pythons auf die Kreuzigung Jesu Christi mit dem Text “Always Look on the Bright Side of Life” in seinem Persönlichkeitsrecht und “in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt“. Klinsmann brachte vor, er verstünde sich als religiöser Mensch und erzöge seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne. Er werde zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe, dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde und Hohn und Spott ausgesetzt.


Das Gericht war dagegen der Meinung, die Art der Darstellung sei dem Bereich der Satire zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers stehe nicht im Raum. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers wiege durch die Art des gewählten Symbols nicht so schwer, “als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte“.

Es müsse daher “dahinstehen“, so das Gericht, “ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um ‘die vielleicht schlimmste Entgleisung’ handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers ‘in den Medien jemals gegeben hat’, oder ob der ‘taz’ eine – wie sie meint – humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist». Klinsmann hatte in der vergangenen Woche gegen die “taz” Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt.