Olic und Eduardo für zwei Liga-Spiele vom DFB gesperrt

Nun muss Angreifer Ivica Olic ausgerechnet gegen seinen künftigen Club FC Bayern München im Heimspiel des Hamburger SV zum Bundesliga-Rückrundenauftakt aussetzen. Das DFB-Sportgericht sperrte den Kroaten der Hanseaten für zwei Pflichtsspiele und drei Testpartien.

Gleiches gilt für Carlos Eduardo vom Tabellenführer 1899 Hoffenheim. Die beiden Akteure waren vor eineinhalb Wochen bei einem Testspiel im Trainingslager in La Manga/Spanien nach einer Prügelei des Feldes verwiesen worden. Besser kam Nationalspieler Torsten Frings davon. Der Mittelfeldspieler vom Vizemeister SV Werder Bremen wurde wegen Schiedsrichter-Beleidigung für drei Testspiele gesperrt.

In allen drei Fällen hatte der Kontrollausschuss des Verbandes entsprechende Sperren gefordert. “Wir akzeptieren die Sperre“, sagte HSV- Pressesprecher Jörn Wolff der dpa. Zuvor war intern beraten worden, ob die Hamburger einen Antrag auf Änderung der Strafauslegung stellen sollte, um die Sperre auf ein Pokal- und eine Liga-Partie zu ändern.


Der Antrag blieb jedoch aus, so dass Olic dem HSV am 30. Januar gegen Bayern fehlen wird. Außerdem ist der 29-Jährige für das Auswärtsspiel beim Karlsruher SC eine Woche später gesperrt, dafür aber im DFB-Pokal-Achtelfinale gegen 1860 München am nächsten Dienstag in Hamburg spielberechtigt.

Hoffenheim muss seinen Spielmacher Eduardo im Heimspiel gegen Cottbus und in der Partie bei Borussia Mönchengladbach ersetzen. Außerdem verpasst der 21 Jahre alte Brasilianer das Eröffnungsspiel der neuen Rhein-Neckar-Arena gegen eine Regional- Auswahl. Man habe sich schon nach der Ankündigung über die Höhe des Strafmaßes geeinigt, die Strafe zu akzeptieren. “Da lohnt eine Verhandlung nicht“, sagte Hoffenheims Pressesprecher Markus Sieger der dpa.

Bremens Nationalspieler Frings hatte am 13. Januar in der 81. Minute eines Freundschaftsspieles gegen Galatasaray Istanbul im türkischen Belek die Rote Karte wegen Schiedsrichter-Beleidigung gesehen. Auch Werder stimmte dem Urteil zu. Die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts sind damit rechtskräftig.