Nur Geldstrafe für Hertha Trainer Favre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am heutigen Dienstag den Trainer Lucien Favre vom Fußball-Bundesligisten Hertha BSC Berlin in einer mündlicher Verhandlung wegen unsportlichen Verhaltens nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Der Kontrollausschuss hatte Favre in der vergangenen Woche eigentlich zu einem Spiel Innenraum-Verbot sowie einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt, gegen das Urteil hatte der Trainer allerdings Einspruch eingelegt. Hans E. Lorenz, Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründete die Entscheidung im Gegensatz zum vorangegangenen Einzelrichter-Urteil auf ein Aufenthaltsverbot zu verzichten und dafür die Geldstrafe zu erhöhen, wie folgt: “Ein Aufenthaltsverbot wäre vor dem Hintergrund vertretbar gewesen, dass die verbotene körperliche Intervention von Herrn Favre letztlich auf dem Platz ein Chaos ausgelöst hat. Vergleicht man diesen Fall allerdings mit anderen, so lag hier keine körperliche Attacke – kein Stoßen, kein Rempeln – vor. Der Schiedsrichter-Assistent hatte keine Schmerzen, seine körperliche Integrität wurde nicht beeinträchtigt.” Sehr ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Dr. Anton Nachreiner: “Was das Aufenthaltsverbot betrifft, halte ich es für einen Grenzfall. Es lag aber kein Angriff auf die Integrität des Schiedsrichter-Assistenten vor, wobei es auch in Zukunft strikt verboten ist, den Schiedsrichter anzufassen.”