Der Fußball-Zweitligist 1860 München wurde heute zu einer Geldstrafe von 8.000Euro durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilt. Die Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss ist wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen.
Bei der Zweitliga-Partei gegen den FC Augsburg (3. Februar) wurden aus dem Münchner Fanblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Weiterhin wurde beim Auswärtsspiel in Köln beim Einlaufen der Mannschaften ein bengalisches Feuer abgebrannt. Der dritte Fall ereignete sich am am 23. März bei der Auswärtspartie bei der TuS Koblenz. In der 20. Minute wurden dort im Löwen-Block mehrere Rauchbomben gezündet, sodass das Spiel für kurze Zeit unterbrochen werden musste. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig. (Bild: 1860 München)