Zweitligist Aue zu 5.000€ Geldstrafe verurteilt

aue1.jpgDer Zweitligist FC Erzgebirge Aue wurde heute durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 5.000Euro verurteilt. Hier wurde in einem Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss des DFB wegen zweier Fälle von mangelndem Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten entschieden.

Hier handelt es sich um zwei Fälle: Zum einen wurde in der Zweitliga-Partie bei der SpVgg. Greuther Fürth (3. Februar) in der 29. Minute ein Knallkörper gezündet und in Richtung Eckfahne geworfen und zum anderen wurde in dem Heimspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 (28. März) in der 53. Spielminute ein Feuerwerkskörper aus dem Auer-Fanblock aufs Spielfeld geworfen. Der Verein stimmte dem Urteil zu, womit es rechtskräftig ist. (Foto: Erzgebirge Aue)