Stadionverbot auf Verdacht zulässig

Ein Stadionverbot gegen einen Fußball-Fan kann auch dann ausgesprochen werden, wenn eine Beteiligung an einer Fan-Ausschreitung nicht nachgewiesen werden kann. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Freitagvormitag (30.10.2009) in Karlsruhe.

Demnach sei es bereits ausreichend, dass der Anhänger Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe war. So sei der Nachweis, die betreffende Person habe sich an den “aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt” nicht relevant. Damit scheiterte ein Fan des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München mit seiner Klage gegen das an ihm verhängte bundesweite Stadionverbot. 2006 geriet der Mann beim Auswärtsspiel der Bayern beim MSV Duisburg in eine Schlägerei des Fanclubs “Schickeria München” mit Duisburger Anhängern. Eine Beteiligung daran stritt er stets ab und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs gegen den Fan wurden seinerzeit eingestellt. Trotzdem legte man ihm ein zweijähriges bundesweite Stadionverbot auf.

Nach den Worten des BGH ist dies vom “Hausrecht” des Vereins gedeckt. Demnach genügen “objektive Tatsachen” aus, die künftige Gewalttaten oder Störungen annehmen lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Ausschreitungen geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei “Willkür” sei ein Ausschluss unzulässig.