Jan Koller: 1 Spiel gesperrt und 15.000€ Geldstrafe

Der abstiegsgefährdete Fußballbundesligist 1. FC Nürnberg muss für ein Spiel auf seinen Stürmer Jan Koller verzichten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Tschechischen National-Stürmer im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens für ein Spiel gesperrt und zu dem eine Geldstrafe in Höhe von 15.000€ festgelegt. Sowohl der Verein als auch der Spieler selbst haben dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig. Koller hatte nach Schlusspfiff der Bundesliga-Partie zwischen Hannover 96 und dem 1. FC Nürnberg im Anschluss an eine Rangelei mit Hannoveraner Spielern aus Verärgerung in deren Richtung gespuckt (wir berichteten). Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, sagte zu der Urteilsbegründung, “Nach dem festgestellten Sachverhalt war das Spucken allerdings nicht zielgerichtet gegen einen Hannoveraner Spieler gerichtet, weshalb das Fehlverhalten als unsportliches Verhalten in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens und nicht als Tätlichkeit gegen den Gegner zu werten ist.”

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Die besagte Szene:
Koller spuckt in Richtung der Hannoveraner Spieler

Foto: Premiere