DFB-Sportgericht sperrt Kölns Womé für drei Spiele

Fußball-Bundesligist 1. FC Köln muss für drei Spiele auf Pierre Womé verzichten. Der Außenverteidiger wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen einer Tätlichkeit für drei Spiele gesperrt.

Nach Auswertung der Fernsehbilder des Spiels der Kölner gegen den VfL Wolfsburg am 16. August, sah es der Kontrollausschuss als erwiesen an, dass der 29-Jährige seinem Gegenspieler Ashkan Dejagah in der 84. Minute bewusst den Ellbogen gegen den Hinterkopf gerammt hatte. Gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärte Schiedsrichter Felix Brych, dass er den Vorgang nicht gesehen hatte, weshalb nachträglich ermittelt und Anklage erhoben werden konnte.


Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Pierre Womé ist wegen einer Tätlichkeit
für drei Spiele gesperrt worden.

(dpa)