DFB-Bundesgericht: Berufung von da Silva zurückgewiesen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am heutige Montag unter Vorsitz von Goetz Eilers die Berufung von Vragel da Silva und dessen Verein Energie Cottbus letztinstanzlich zurückgewiesen. Damit folgte das Bundesgericht der Empfehlung des DFB-Kontrollausschusses unter Vorsitz von Anton Nachreiner.

Der Spieler selbst und der Verein hatten gegen das Urteil vom 28. Januar Berufung eingelegt. In dem Verfahren ist da Silva wegen krass sportwidriges Verhalten zu acht Spielen sperre und zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass Vragel da Silva im Bundesligaspiel von Energie Cottbus gegen Hannover 96 am 14. Dezember 2007 seinen Gegenspieler Gaetan Krebs abseits des Spielgeschehens mit dem linken Ellbogen ins Gesicht geschlagen hatte.

Zur Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, Goetz Eilers: “Es besteht kein Zweifel daran, dass Vragel da Silva im Zweikampf eine unnatürliche Armbewegung vollführte und Gaetan Krebs am Kopf traf. Da Silva selbst hat eingeräumt, dass er den Raum blockieren wollte – es handelte sich also um eine zielgerichtete Maßnahme, mit der er die Verletzung des Gegenspielers in Kauf nahm und die nur als vorsätzliche Handlung gewertet werden kann. Es war eine eindeutige Tätlichkeit, die ein Beispiel für krass sportwidriges Verhalten ist.”

Die Höhe des Strafmaßes rechtfertigte Eilers mit den Worten: “Bei diesem Tatbestand beträgt die Mindeststrafe sechs Spiele Sperre. Im Fall da Silva liegen zwei nicht unerhebliche Vorbelastungen vor, insofern sind acht Spiele Sperre noch maßvoll.”