Wie der Deutschen Fußball-Bund (DFB) mitteilte, hat der Kontrollausschuss das Ermittlungsverfahren gegen die Akteure vom Fußball-Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim Andreas Ibertsberger und Christoph Janker vorläufig eingestellt.
Dagegen werde der Ausschuss gegen den Aufsteiger und dessen Dopingbeauftragten, Peter Geigle, beim DFB-Sportgericht Anklage erheben und eine mündliche Verhandlung beantragen.
Sollte ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB nachgewiesen werden, droht dem “Dorfclub” eine Geldbuße von bis zu 150.000 Euro. Dagegen kann es bei “Annahme eines schwerwiegenden Falles” laut Verband sogar zur “Aberkennung von Punkten” kommen. Zudem werde der Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den Einspruch von Borussia Mönchengladbach gegen die Wertung des Spiels gegen Hoffenheim (1:1) mit den Verfahren gegen den Aufsteiger und dessen Dopingbeauftragten zu verbinden.
Das Verfahren gegen die Spieler sei vorerst eingestellt worden, da ihnen laut einer DFB-Pressemitteilung kein “Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung” nachgewiesen werden kann. Ibertsberger und Janker waren nach dem Abpfiff der Partie gut zehn Minuten verspätet zur Doping-Kontrolle erschienen. Geigle habe es versäumt, Ibertsberger und Janker unmittelbar nach Spielende über die anstehende Kontrolle zu informieren, erklärte der DFB.
Die vorläufige Einstellung des Doping-Ermittlungsverfahrens gegen die beiden Spieler Spieler hat beim Bundesliga-Herbstmeister große Erleichterung ausgelöst. “Da fällt mir aber eben ein Stein vom Herzen, dass die Jungs da nicht etwas ausbaden müssen“, sagte Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp am Freitag.
Als Konsequenz aus dem “Fall Hoffenheim” hat die Anti-Doping- Kommission des DFB jedoch personelle Konsequenzen und die Einführung eines Chaperon-Systems beschlossen. Der bei dem Spiel in Mönchengladbach eingesetzte Doping-Kontrollarzt und sein Assistent wurden bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vorläufig suspendiert.
Die Kommission habe übereinstimmend festgestellt, dass Ibertsberger und Janker “entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten“, hieß es in einer Erklärung. Diese mangelnde Kontrolle sei ein “schwerer Pflichtenverstoß” von 1899 Hoffenheim. Dem Doping-Kontrollarzt warf die Kommission ebenfalls eine “schwere Pflichtverletzung” vor, “weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete“.
Um solche Mängel künftig auszuschließen, beschloss die Kommission einen Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines Chaperon-Systems. Dabei unterstützen neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampftests. Gleichzeitig wurde die Einberufung einer Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte beschlossen.
“Trotz umfassender Schulungen der Mannschaftsärzte und der Dopingkontrollärzte nur wenige Tage vor der Begegnung am 7. Februar 2009 verlief die Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim bedauerlicherweise aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens der Hoffenheimer Verantwortlichen und nachlässiger Arbeit des beauftragten Doping- Kontrollarztes höchst mangelhaft“, stellte der Kommissions- Vorsitzende Rainer Koch in einer Erklärung fest. Koch weiter: “Solche Fehler dürfen sich aus Sicht von DFB und DFL nicht mehr wiederholen.”