2. Bundesliga: Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Fußball-Zweitligist Erzgebirge Aue ist am heutigen Mittwoch vom Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. In der Urteilsbegründung hieß es, “wegen mangelnden Schutzes des Gegners“, da im Zweitliga-Heimspiel am 25. April gegen den 1. FC Köln (3:3) aus dem Auer-Fanblock ein Gegenstand geworfen wurde und dem Keeper von Köln, Faryd Mondragon, an der Schulter getroffen hatte. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

Der DFB teilte weiterhin mit, dass dem Verein aufgrund des dritten Vergehen dieser Art, eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit droht, sollte es zu ähnlichen Vorfällen kommen.