Gericht hebt Verbot für “bwin” auf

Laut “Süddeutscher Zeitung” zeichnet sich im Streit um das staatliche Glücksspielmonopol ein Kompromiss bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer ab. Man wolle ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die nächsten vier Jahre festschreiben, bei dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten können.
Unterdessen entschied das verwaltungsgericht Dreden, dass der private Sportwettenanbieter “bwin” weiter Wetten anbieten darf. Im Frühjahr hatten die Ministerpräsidenten noch vereinbart, das staatliche Sportwettenmonopol konsequent durchzusetzen.