Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag in mehreren Einzelrichter-Verfahren diverse Erst- und Zweitliga Vereine zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Aus der 1. Fußball-Bundesliga traf es zum einen den Hamburger SV. Die Hanseaten wurden zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt, weil vor der 1. Liga-Partie beim VfL Wolfsburg im Hamburger Fanblock drei Knallkörper und eine Rauchbombe gezündet wurden und vor Anpfiff der zweiten 45 Minuten nochmals ein Knallkörper gezündet wurde. Zum anderen traf es aus der 1. Liga Borussia Dortmund. Der BVB wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt, weil im DFB-Pokal-Halbfinalspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena mehrere Plastikgegenstände auf das Spielfeld geworfen worden sind. Zudem wurden im FC-Fanblock mehrere Knallkörper und eine Rauchbombe gezündet.
Wegen dieser Vorfälle im Halbfinale wurde der Zweitligist Jena ebenfalls bestraft. Zu dem Urteil sind aber noch Vorfälle aus dem DFB-Pokal-Viertelfinalspiels beim VfB Stuttgart gezählt worden. Bei dem Spiel haben Jena-Fans zwei Knallkörper abgefeuert. Insgesamt muss Jena 8.000 Euro Strafe zahlen.
Zweitligist TuS Koblenz muss 2.000 Euro Strafe zahlen. Während des Heimspiels gegen den TSV 1860 München wurden mehrere Rauchbomben im Löwen-Fanblock gezündet, woraufhin die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Ebenfalls 2.000 Euro muss der 1. FSV Mainz 05 zahlen. Hier war es das Heimspiel gegen 1899 Hoffenheim, in der aus dem Mainzer Fanblock ein Feuerzeug in den Hoffenheimer Torraum geworfen wurde.
Der Zweitligist FC Augsburg hingegen muss 3.000 Euro Strafe zahlen. Hier war es das Heimspiel gegen den SC Paderborn 07, als in der 90. Minute Feuerzeuge und Münzen auf das Spielfeld geworfen wurden.
Alle Vereine haben den Urteilen zugestimmt, damit sind sie alle rechtskräftig.