Am heutigen Dienstag hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die beiden Bundesliga-Vereine Eintracht Frankfurt und 1. FC Nürnberg in einem Einzelrichter-Verfahren zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Wegen “mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten” muss Frankfurt 25.000 Euro Strafe bezahlen und Nürnberg 50.000 Euro. Weiterhin wurde Nürnberg in der schriftlichen Urteilsbegründung für ein Heimspiel eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem erneuten gravierenden Vorfall angedroht. Sowohl Frankfurt als auch Nürnberg haben dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.
Beiden Vereinen wurden ihre Bemühungen in der Rund 20-minütigen Unterbrechung strafmildernd angerechnet. Besonders wurden hier die Namen Michael A. Roth, Heribert Bruchhagen und Philipp Reschke gewürdigt, die durch ihr Verhalten eine Eskalation und weitere Ausschreitungen verhindern haben. Allerdings war für die beiden Vereinen straferschwerend, dass sie in der laufenden Saison schon wegen anderer Delikte im Stadion Strafe zahlen mussten. Hinzu kommt auch, dass durch die lauten Detonationen eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit der Zuschauer und des Personals vorlag. So soll nach Medienberichten ein Stadionmitarbeiter einen Hörsturz erlitten haben.
In der Bundesliga-Partie Eintracht Frankfurt gegen den 1. FC Nürnberg vom vergangenen Samstag ist es nach gut einer halben Stunde zu einer Unterbrechung der Partie gekommen. Grund dafür waren Feuerwerks- und Knallkörper, die gezündet und aus dem Nürnberger-Block zum Teil auf das Spielfeld geworfen worden sind (wir berichteten).