MSV Duisburg muss 40.000 Euro Strafe blechen

Der Fußball-Bundesligist MSV Duisburg wurde am heutigen Donnerstag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in einem Einzelrichter-Verfahren zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es, “wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes sowie wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters und des Gegners, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen.” Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

Zu der Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss ist es gekommen, nachdem bei der Heimpartie gegen den FC Hansa Rostock am 8. März 2008 aus der Duisburger Fankurve kleine Gegenstände in den Strafraum geworfen worden sind. Desweiteren wurde beim Heimspiel gegen Hannover 96 am 22. März 2008 aus dem eigenen Fanblock hinter dem Hannoveraner Tor mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Dabei traf Feuerzeug einen Hannoveraner Spieler an der Schulter und prallte von dort seitlich an den Kopf von Schiedsrichter Lutz Wagner.

Dem MSV wurde vom Kontrollauschuss bei einem erneuten Vorfall dieser Art härtere Sanktionen angedroht. Der Strafenkatalog sieht in solchen Fällen eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor.