DFB: Strafen nach Krawallen in den Stadien

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat nach Zuschauerausschreitungen schon mehrfach hart durchgegriffen. Hohe Strafen durch das DFB- Sportgericht dokumentiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

23. März 2010: Der 1. FC Köln muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Fällen sein Bundesliga-Spiel am 10. April bei 1899 Hoffenheim ohne eigene Fans bestreiten. Zudem werden an den badischen Liga-Konkurrenten 30 000 Euro Strafe und Schadenersatz in Höhe des zustehenden Kartenkontingents fällig. Unter anderem waren bei fünf Spielen im Kölner Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände wie Knallkörper oder Bengalische Feuer gezündet worden.

22. März 2010: Bei zwei Auswärtsspielen bekommen Fans des Bundesligisten 1. FC Nürnberg keine Stehplatzkarten. Zudem sind die Stehplatzkarten personalisiert. Gewaltausbrüche mit mindestens acht Verletzten während eines Spiels beim VfL Bochum sind Grund für das Urteil.

01. Februar 2010: Den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf verurteilte das DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 35 000 Euro. Aus dem Zuschauerblock waren im Spiel beim SC Paderborn mehrmals Knallkörper geworfen worden. Gegen Union Berlin beim Heimspiel war ein Berliner Spieler von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden.

13. Oktober 2009: Wegen Ausschreitungen seiner Fans während eines Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt muss der VfB Stuttgart 35 000 Euro bezahlen. Zuvor war Gastgeber Eintracht mit einer Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro belangt worden.

27. Februar 2009: Nach Krawallen seiner Anhänger bei einem Bundesligaspiel in Karlsruhe muss Frankfurt 40 000 Euro Geldstrafe zahlen.

08. April 2008: Nach schweren Ausschreitungen einiger Fans im Spiel bei der Eintracht wird der 1. FC Nürnberg mit einer Geldstrafe von 50 000 Euro bestraft. 25 000 werden für Frankfurt fällig.

27. März 2008: Bei einem Spiel gegen Hannover 96 war Schiedsrichter Lutz Wagner von einem aus dem Duisburger Fanblock geworfenen Feuerzeug getroffen worden. Dafür muss der Bundesligist MSV Duisburg 40 000 Euro zahlen.

04. März 2008: Wegen Ausschreitungen seiner Fans in einem Spiel beim VfB Stuttgart muss der Karlsruher SC 35 000 Euro zahlen. Dem Aufsteiger droht im Wiederholungsfall zudem ein Geisterspiel.

10. März 2006: Wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in der Partie gegen die Sportfreunde Siegen muss Zweitligist FC Energie Cottbus eine Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro zahlen.

28. Februar 2005: Sämtliche Stehplatzbereiche müssen bei einem Spiel von Zweitligist Dynamo Dresden geschlossen bleiben. Der Club muss außerdem 40 000 Euro Geldstrafe zahlen. Mangelnder Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und des Gegners sind der Grund.

04. Dezember 2003: Unter Ausschluss des Publikums wird ein Zweitligaspiel zwischen Alemannia Aachen und dem 1. FC Nürnberg wiederholt. Mit dieser Entscheidung ahndet das DFB-Sportgericht Ausschreitungen bei der Partie am 24. November, in der Nürnbergs Trainer Wolfgang Wolf durch Wurfgeschosse am Kopf verletzt worden war. Hinzu kommt noch eine 50 000 Euro Strafe gegen Aachen.