Im Spiel bei Hannover 96 darf Werder Bremen auf seinen Trikots nicht für den Wettanbieter “bwin” werben. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und einen Eileintrag des Vereins gegen eine Untersagungsverfügung des niedersächsischen Innenministeriums abgelehnt. Den Bremern droht bei einem Verstoß ein zwangsgeld in Höhe von 50000 Euro. Das wird af jeden Fall nicht eintreten, denn eher wird mit blanker Brust aufgelaufen oder die Werbung wird verdeckt.










Werder nack!…
Und zwar auf der Brust!
Werder Bremen wollte sich wohl das Zwangsgeld sparen und nach der Ablehnung des Eilantrages l…
Trackback von mythosbayern.twoday.net — 11. August 2006 @ 18:14