Asamoah wegen zu schneller Fahrt erneut vor Gericht

Der 29 Jahre alte Fußball-Profi vom Bundesligisten FC Schalke 04, Gerald Asamoah, muss sich muss sich wegen einer rasanten Fahrt zu seiner schwangeren Frau erneut vor dem Kadi verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) hob nun ein Urteil des Amtsgerichts Dorsten auf.

Das Gericht hatte anstatt ein Fahrverbot zu verhängen nur eine Geldbuße von 1.000 Euro verhängt. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Essen Beschwerde eingelegt. Im Februar 2007 war der Schalker statt der erlaubten 80 Km/h mit Tempo 185 über die Autobahn 52 gebrettert, weil bei seiner Gattin die Wehen eingesetzt hatten. Nun kommt der Fall in Dorsten erneut vor Gericht.

Der OLG-Senat für Bußgeldsachen befand, nach den Feststellungen des Amtsgerichts könne nicht von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 105 Stundenkilometer sei eine grobe Pflichtverletzung, die in der Regel neben einer Geldbuße von 375 Euro mit einem Fahrverbot von drei Monaten zu ahnden sei. Die Geschwindigkeitsüberschreitung Asamoahs offenbare “ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf“.

Ein Sonderfall habe nach den bisherigen Feststellungen des Amtsgerichts nicht vorgelegen, da Asamoah zum Zeitpunkt der Tempoüberschreitung gewusst habe, dass seine Frau bereits auf dem Weg ins Krankenhaus und damit in ärztlicher Obhut war. Allein der Wunsch, schnell zur bevorstehenden Geburt ins Krankenhaus zu kommen, um seiner Frau beizustehen, rechtfertige nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung, erklärte das OLG.

Gerald Asamoah muss erneut vor Gericht.